(gültig ab 01.07.2017)
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aktiv Service Abbruch- und Erdarbeiten KG haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.1. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung, seinen Angebotsnachfragen oder sonstigen Erklärungen zu Grunde gelegt hat.
2. Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellungsdatum. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Erklärung des Auftragnehmers oder unsere Auftragsbestätigung zustande.
2.1 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nicht maßstäblich.
3. Es gelten die Bestimmungen der VOB/Teil B in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Bauablaufs, die Gewährleistung und Zahlungen.
4. Zahlungsmodalitäten für Neukunden: 50% Vorkasse nach Vertragspreisen. Baubeginn 3-5 Werktage nach Zahlungseingang.
5. Die Kalkulation beruht auf unbelastetem Abbruch- und Aushubmaterial (Z.0 Material gem. Grenzwerte LAGA – Boden), es sei denn, die Kontamination ist in der Leistungsbeschreibung angegeben und deshalb zu berücksichtigen. Notwendige Analysen und die daraus entstehenden Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.
6. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der zu dem Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen MwSt. bzw. wird die gesetzliche MwSt. für die umsatzsteuerpflichtige Werklieferung / -leistung gem. §13b Umsatzsteuergesetz vom Aufraggeber übernommen.
7. Skontoabzüge sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zulässig.
8. Ein Gewährleistungseinbehalt für Abbruch- und Erdarbeiten (ausgenommen sind Hinterfüll- und Verdichtungsarbeiten) wird ausgeschlossen.
9. Ver-/ und Entsorgungsleitungen sind vor Beginn der Arbeiten bauseits zu trennen bzw. zu entfernen. Eine schriftliche Bestätigung bzw. Freigabe ist uns unaufgefordert vor Baubeginn zu übergeben. Dafür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.1. Bei der Beauftragung von Erdarbeiten sind uns vom AG die Spartenpläne aller eventuellen Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekom, etc.) für das betreffende Baufeld unaufgefordert vor Baubeginn zu übergeben. Für eventuelle Beschädigungen an für uns nicht bekannten Leitungen (Ort, Lage etc.), wird keine Haftung übernommen.
9.2. Aushub- und Auffüllarbeiten (Hinterfüllung) werden jeweils in einem Aufzug durchgeführt. Vom AG veranlasste Unterbrechungen, werden mit weiteren An- und Abfahrten gesondert in Rechnung gestellt. Standzeiten, die nicht von uns zu vertreten sind, werden zu 100% nach unserem Regiestundensatz in Rechnung gestellt.
9.3. Verdichtungsnachweise werden ausschließlich auf Aufforderung durch den AG und gegen Kostenerstattung erbracht.
9.4. Die Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen (Baustellenein- und –ausfahrten, etc.) hat bauseits durch den Auftraggeber nach den geltenden polizeilichen Bestimmungen zu erfolgen.
9.5. Gehwegs- und Zufahrtsbeschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Tragfähigkeit aller Zufahrtswege muss für Baumaschinen und LKWs bis zu einer Nutzlast von 40,0 to gewährleistet sein.
9.6. Eine eventuelle Krannutzung inkl. Bedienpersonal wird vom AG im Bedarfsfall kostenfrei zur Verfügung gestellt.
9.7. Kosten für Baustrom, Bauwasser oder Bauwesenversicherung werden von uns nicht erstattet.
9.8. Arbeits- und Schutzgerüste werden bauseits zur Verfügung gestellt.
9.9. Gebühren oder Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.10. Sämtliche Einmessarbeiten (z.B. Höhenangaben, Achsen etc.) haben bauseits durch den AG zu erfolgen und sind für uns kostenfrei.
Alle Höhenangaben sind auf einen sich im Baufeld oder in dessen naher Umgebung befindlichen Höhenreferenzpunkt zu beziehen und anzugeben. Angaben mit Meereshöhenbezug, werden nicht berücksichtigt.
10. Regiearbeiten erfolgen nach Freigabe durch den Auftraggeber gemäß unserer aktuell gültigen Regiepreis- und Geräteliste.
11. Kommt der AG mit den Vertragsterminen in Verzug, haftet der AG für alle Kosten, Schäden, Nachteile, etc. die dem AN daraus entstehen.
12. Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.
13. Der AG ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne unsere Einwilligung abzutreten.
14. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – bei dem Landgericht München II. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftragnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftragnehmer seinen Wohn- oder Geschäftsssitz im Ausland hat.